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belegloser Datenträgeraustausch nach § 302 für sonstige Leistungserbringer Deutsches Rotes Kreuz DRK Rettungsdienst Fahrdienst Lehrgänge Mitgliederverwaltung

Belegloser Datenträgeraustausch nach § 302 für sonstige Leistungserbringer, Krankentransport

Das Gesetzes (§ 302) zur beleglosen Datenübermittlung sonstiger Leistungserbringer besteht zwar schon seit über 10 Jahren, wurde aber nur zögerlich von den Krankenkassen und KVs umgesetzt. Ab Mitte 2002 beginnt die AOK Hessen mit der Durchführung, so dass die KVs sich ebnfalls auf die Durchführung einrichten müssen. Hier eine allgemeine Beschreibung zur Grundinformation:

- Die Datenübermittlung wird vorerst nur angewandt auf die AOK Hessen. Diverse (einmalige) AOKs und andere Kassen werden nach wie vor abgerechnet. Die Datenübermittlung ist grundsätzlich nur auf Massenverarbeitung ausgerichtet.

- Die Identifizierung der Versicherten findet nach dem sogenannten "Ersatzverfahren" statt, bei dem die KV-Karten-Daten nicht zur Verfügung stehen. Das heisst, Name und Adressangaben sind vollständig und zwingend erforderlich. Der Einsatz von KV Lesegeräten führte bisher nicht zu der vollständigen flächendeckenden Erfassung der KV-IKnummer, Versichertennummer und -status.

- Die Verordnungen der AOKs werden nach wie vor an die bisherigen "Papier" - Empfänger geschickt, Hessen also nach Kassel, Thüringen nach Gera usw. Das bisherige Verfahren bleibt. Möglich ist aber, die Papierrechnungen nicht mehr zu verschicken, nach einer entsprechenden Probephase. Es werden dann lediglich die Verordnungen mit einem sogenannten "Begleitzettel" verschickt. Dieser ähnelt der bisherigen Sammelrechnung, die dann entfällt. Die Verordnungen können entweder mit der Einsatznummer oder der Rechnungsnummer gekennzeichnet werden. Die Übertagungsdatei enthält als Belegnummer die Rechnungsnummer, um die Zahlungseingänge zuordnen zu können. Über den Begleitzettel kann die AOK eine Zuordnung über die Rechnungsnummer, die einer Einsatznummer zugeordnet ist, vornehmen. Rechnungsnummer und Einsatznummer sind aufsteigend sortiert.

Der interne Umstellungsaufwand im KV wird weitgehend gering gehalten. Entgegen ersten Befürchtungen, lässt sich das Verfahren relativ schnell integrieren. Die notwendigen Einträge, wie z.B. IK-Nummern, Vertragsnummern und AOK-Positionsschlüssel werden einmalig durchgeführt und sind entsprechend der geringen Anzahl der Tarife schnell eingetragen. Auch die Verschlüsselung durch die DAKOTA-Software und das anschließende Versenden durch Email, bereiten keine Probleme, es sei denn, die jeweiligen Anwender sind mit der Kommunikationstechnik "Email" nicht vertraut.

Weitere Informationen: belegloser Datenträgeraustausch, ITGS.
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